Behandelt werden im Hinblick auf die Lieferkettensorgfalt nach jetzigem Stand:
- Besondere Sorgfaltspflichten nach Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542 („EU-Batterieverordnung“),
- rechtliche Grundlagen der nationalen Lieferkettensorgfaltspflicht (insbesondere „LkSG“),
- ggf. Veränderungen in der nationalen Gesetzgebung infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1760 („EU-Lieferkettenrichtlinie“)
- einzelne Sorgfaltspflichten der unterschiedlichen Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere unter Berücksichtigung der Verantwortlichkeit für mittelbare Zulieferer,
- Verstoßfolgen.
Außerdem wird bezüglich des Gefahrgutbeförderungsrecht nach jetzigem Stand Folgendes behandelt:
- (Wenige) Vorgaben für die Beförderung von Geräte(-alt-)Batterien in der EU-Batterieverordnung,
- Überblick über das Europäischen Übereinkommen über internationale Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße (“ADR”),
- Überblick über ergänzende nationale Rechtsgrundlagen, namentlich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (“GGBefG”) sowie der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (“GGVSEB”),
- Pflichten beim Gefahrguttransport, insbesondere im Hinblick auf Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung des Gefahrenguts,
- Funktion des Gefahrgutbeauftragten.
Die praktische Relevanz der Themen ergibt sich zum einen aus der Bedeutung für die Umwelt- und Gesundheit und zum anderen aus dem nachvollziehbaren Praxisbedürfnis, Haftungsrisiken einschätzen und sich früh mit regulatorischen Entwicklungen auseinandersetzen zu können.
Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.