Luftreinhaltung im Wandel – energieeffiziente Abluftreinigung und Filterlösungen für morgen
Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2024/2881) wurde am 20. November 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neue Richtlinie enthält mehrere wichtige Änderungen:
- Neue Grenzwerte ab 2030 für 11 Luftschadstoffe (Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid u.a.)
- Neue Messanforderungen für zusätzliche Schadstoffe wie ultrafeine Partikel, Ruß (Black Carbon) und Ammoniak
- Recht auf Schadensersatz bei Gesundheitsschäden durch Grenzwertüberschreitungen
Die Grenzwerte orientieren sich stärker an den 2021 veröffentlichten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bleiben jedoch teilweise davon abweichend. Die Luftreinhaltung bleibt also ein Brennpunkt in den gesellschaftlichen Ansprüchen – insbesondere durch die Einführung eines Rechts auf Schadensersatz bei Gesundheitsschäden.
Deutschland hat bis zum 11. Dezember 2026 Zeit, die Vorgaben dieser neuen Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung erfordern meist einen zusätzlichen Energieaufwand und Energie wird derzeit immer teurer. Wie schaffen es Unternehmen diesem Spannungsfeld gerecht zu werden?
Die Veranstaltung findet in diesem Jahr erstmals als Gemeinschaftsveranstaltung von ILK Dresden, STFI und Dresdner BV des VDI statt.