Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Unternehmen seit 2024 gemäß § 71a GEG verpflichtet, bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit zentralen Heiz- oder Kühlanlagen ab 290 kW ein System zur Gebäudeautomation einzuführen.
Gebäudeautomation bezeichnet die automatische Steuerung, Regelung und Überwachung technischer Systeme in Gebäuden. Dazu gehören zum Beispiel Heizung, Lüftung, Klimaanlage, Beleuchtung, Sicherheitssysteme und andere Haustechnik.
In diesem kompakten Webinar der Sächsischen IHKs erhalten Sie Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Da es sich um eine nahezu unmittelbare Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) handelt, ist eine Lockerung der Anforderungen an dieser Stelle nicht zu erwarten. Auch wenn die Behörden bislang häufig kulant agiert haben, drohen bei Verstößen gegen § 71a GEG Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Experten des Kompetenzzentrums Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) sowie des Ingenieurdienstleisters GICON geben praxisnahe Einblicke in technische Lösungen und wirtschaftliche Umsetzungsstrategien.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmer, wie intelligente Steuerung und digitales Monitoring dazu beitragen können, die Energieeffizienz zu steigern, Betriebskosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen im Webinar direkt an die Experten zu stellen und wertvolle Tipps für die Umsetzung zu erhalten.